FREIZEIT- UND FAMILIENAKTIVITÄTEN

BESTIMMUNGEN ZUM ANGELN AM LAGO MAGGIORE

Wer die Fischerei am Lago Maggiore und in dem Gewässer der Region Piemont, mit Ausnahme von privaten Oberflächen, ausübt, muss einen Fischereischein (Regel Nr. 37/06, Art. 19, c.1) besitzen.

Die vorläufige Angelerlaubnis (licenza di pesca di tipo D) is gegen Bezahlung an die Region Piemont eine Gebühr in Höhe von 14,00 € über das neue staatliche Zahlungssystem (PagoPA) mit Kreditkarte oder per Home Banking erhältlich.

Folgen Sie den Anweisungen der Besatzung. Wählen Sie „Rilascio licenza di pesca”, dann klicken Sie auf “Estera”. Füllen Sie die entsprechenden Felder mit Nachnamen, Vornamen und Email aus und wählen Sie “Licenza di tipo D – Dilettantistica per stranieri”. Folgen Sie den Anweisungen zur Online-Zahlung.

Diese Erlaubnis ist für 3 Monate ab Bezahlungsdatum gültig.

Zur Ausübung der Fischerei am Lago Maggiore, der zu den angeführten Gewässern der F.I.P.S.A.S. gehört, ist die FIPSAS-Mitgliedskarte gegen Bezahlung eine Gebühr in Höhe von 30 € erforderlich.

Jugendliche, die nach 2007 geboren sind, bazahlen nur 6 € für die FIPSAS-Mitgliedskarte.
Mit dieser Erlaubnis können Sie am Lago Maggiore nur vom Ufer aus angeln. Die Fangkennzeichungs-Vorschriften (segnacatture) ist nicht notwendig.

Wenn Sie am inneren Seen oder an den Flüssen angeln möchten, ist die Fangkennzeichungs-Vorschriften (segnacatture) vom FIPSAS in Höhe von € 10 für Erwachsene notwendig.

Wenn Sie von Boot aus angeln möchten, ist eine Gebühr in Höhe von € 50,00 (jährlich), € 20,00 (monatlich) oder € 10,00 (täglich) erfolderlich.

Der Fischer muss den Aufsichtsorganen auf Anfrage die Fischerlizenz, sowie den Verbandsausweis der F.I.P.S.A.S. und die Unterlage der Bezahlung aushändigen.